Skip to main content

AGB – Nutzungsbedingungen für die openpack GmbH


Nutzungsbedingungen für die openpack GmbH

§ 1 Allgemeine Regelungen und Geltungsbereich

(1) Das Unternehmen openpack GmbH, Böttgerstraße 40, 92637 Weiden (nachfolgend „openpack“), vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Klee, bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Kunden oder Anbieter (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, ein Business-to-Business Handelssystem und andere unter § 2 Abs. 2 benannte Dienste auf der  Online-Plattform „openpack“ (nachfolgend: „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen openpack und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von openpack im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Die Geltung jeglicher außerhalb dieser Nutzungsbedingungen bestehenden Regelungen einer Partei, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers oder diesen Nutzungsbedingungen entgegenstehende Regelungen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Einbeziehung derartiger Regelungen erfolgt auch dann nicht, wenn auf eine auf die Einbeziehung zielende Erklärung, beispielsweise durch Hinweise auf dem Geschäftspapier, Lieferscheinen o.  ä., geschwiegen oder nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

(3) Regelungen aus etwaigen Individualvereinbarungen oder Rahmenverträgen zwischen dem Nutzer und openpack gehen diesen Nutzungsbedingungen vor. Ergänzende Vertragsbestandteile neben dieser Nutzungsvereinbarung sind die zwischen dem Nutzer und openpack getroffenen individuellen Vereinbarungen, wie sie sich insbesondere aus Angeboten der openpack mitsamt seinen Anlagen (insbesondere der Leistungsbeschreibung auf der Plattform) ergeben.

(4) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen openpack und dem Nutzer zwecks der Vertragsdurchführung getroffen werden, sind in Textform niederzulegen.

(5) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von openpack schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

 

§ 2 Leistungen der openpack GmbH

(1) Openpack ist eine Plattform für Kunden und Anbieter für den Handel mit Gütern, Dienstleistungen und Apps. Die Plattform verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.

(2) Die Leistungen der openpack ergeben sich aus deren jeweils aktuellem Leistungsverzeichnis, einsehbar unter [https://openpack.net/leistungsverzeichnis] und bestehen ferner u. a. in:

(a) Der Bereitstellung und Erhaltung eines Nutzungszuganges zur Plattform als Cloud-Anwendung für die indirekte Beschaffung von Produkten/Leistungen bei Anbietern nach Zulassung des Nutzers gem. § 3,

(b) Ermöglichung von Vertragsabschlüssen auf der Plattform gem. § 4,

(c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien,

(d) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung mit openpack.

(3) openpack schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit der Plattform für die von openpack zu erbringenden Leistungen von 99 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein. Eine Unterbrechung darf nicht länger als für 48 Stunden fortbestehen.

 

§ 3 Zulassung und Zugang zur Plattform

(1) Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Zulassung durch openpack. Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB. openpack kann daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Nutzer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z. B. durch Angabe der UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind durch den Nutzer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung der Plattform besteht nicht.

(2) Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, ob er die Plattform für den Verkauf und/oder Einkauf nutzen möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung via Zusendung einer Benutzerkennung und eines Passworts per E-Mail.

(3) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 2 gegenüber openpack und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, openpack alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.

(4) openpack ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen, dessen Daten zu löschen, ihn zu verwarnen, dessen Zugang zur Plattform einzuschränken oder vorläufig oder endgültig zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt. Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt openpack die berechtigten Interessen des Nutzers.

(5) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer openpack hierüber unverzüglich informieren. Sobald openpack von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird openpack den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. openpack behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird openpack den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

 

§ 4 Abschluss von Verträgen auf der Plattform

(1) Anbieter haben die Möglichkeit, Güter, Dienstleistungen und Apps einzustellen. Kunden können hierauf verbindliche Angebote abgeben. Güter, Dienstleistungen und Apps können nur von Anbietern eingestellt werden und beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar.

(2) Kunden haben die Möglichkeit, nach individuellen Kriterien Anbieter auszuwählen und für deren Güter, Dienstleistungen und Apps verbindliche Angebote abzugeben bzw. Bestellungen aufzugeben. openpack übermittelt diese Angebote/Bestellungen über die Plattform sodann an den jeweiligen Anbieter. Die Angebote eines Kunden sind bindende und unwiderrufliche Erklärungen zum Abschluss der vom Anbieter ausgeschriebenen Leistung.

(3) Ein Kunde ist frei in der Wahl, ob und welche der vorhandenen Offerten („invitatio ad offerendum“) er zur Abgabe seines Angebots nutzen möchte. Sofern Kunden und Anbieter keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag zustande, wenn ein Anbieter das Angebot eines Kunden durch Abschicken einer Einzel- oder Rahmenvertragsbestellung annimmt.

(4) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften die Nutzer in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(5) Für alle Transaktionen auf der Plattform gilt ausschließlich die auf der Plattform maßgebliche Systemuhrzeit.

(6) openpack behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. openpack wird die Nutzer der Plattform über wesentliche Änderungen in angemessener Frist informieren.

 

§ 5 Pflichten des Nutzers

(1) Das Anbieten von Gütern, Dienstleistungen und Apps darf nicht erfolgen, wenn

(a) die Angaben so unvollständig sind, dass sich Gegenstand und Preis nicht bestimmen lassen;

(b) das Einstellen, der Verkauf von Gütern und Apps oder die Durchführung von Dienstleistungen nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen. openpack ist berechtigt, eine solche Einstellung oder ein solches Angebot unverzüglich von der Plattform zu entfernen.

(2) Güter oder Dienstleistungen, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf der Plattform nur angeboten und nachgefragt werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Güter oder Dienstleistungen aufgenommen wurde und die Ware oder Dienstleistung nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird.

(3) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber openpack und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden und stellt openpack von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Nutzer die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch openpack gemäß Datenschutzerklärung von openpack unter [Link] informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden. 

(4) Der Nutzer verpflichtet sich, Verträge, die durch die Nutzung der Plattform angebahnt werden oder hierüber zustande kommen, ausschließlich über diese abzuwickeln. Ferner verpflichtet sich der Nutzer, openpack auf deren Ersuchen über sämtliche Verträge und Auftragsvolumina schriftlich Auskunft zu erteilen, die unter Nutzung der Plattform zustande kommen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Nutzers

 (1) Der Nutzer unterstützt aktiv die zur Durchführung der Vereinbarung erforderlichen Tätigkeiten von openpack. Er schafft insbesondere auf eigene Rechnung die notwendigen Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

(2) Übergabepunkt für alle Daten ist der Router‐Ausgang des von openpack genutzten Rechenzentrums zum Internet. openpack ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit nach vorheriger Ankündigung in Textform (mindestens 3 Monate vorher) neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Auftraggeber zu ermöglichen. Für die Herstellung und die Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT‐Systemen des Nutzers und dem Übergabepunkt ist der Nutzer verantwortlich.

(3) Der Nutzer erteilt openpack die notwendigen Informationen für die vorgesehenen Anwendungsgebiete und über alle sonstigen Faktoren und Vorgaben, die für die Spezifikation der Leistungen der openpack erforderlich sind.

(4) Für den Fall, dass Leistungen von openpack von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Nutzers in Anspruch genommen werden, haftet der Nutzer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrages durch den Nutzer zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Nutzer am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

(5) Kommt der Nutzer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so können dadurch Leistungsverzögerungen und zusätzliche Aufwände und Kosten entstehen, die vom Nutzer zu tragen sind.

§ 7 Vergütung und Provision; Zahlungsbedingungen

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, für die Nutzung/die Leistungen der Plattform eine Vergütung und/oder eine Provision an openpack zu bezahlen. Die Höhe ergibt sich aus den aktuellen Preislisten der openpack unter [Link], soweit nichts Abweichendes schriftlich geregelt ist.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich über einen Vertragsabschluss, der aus und in Verbindung mit der Nutzung der Plattform zustande kommt openpack unverzüglich und unaufgefordert hierüber schriftlich Auskunft zu erteilen sowie openpack über Erhöhungen oder Reduzierungen des Auftragsvolumens zu unterrichten.

(3) Die jeweils zu entrichtenden Vergütungs- bzw. Provisionszahlungen werden – sofern nicht anders vereinbart – bis zum 10. eines jeden Monats für das jeweilige Vormonat abgerechnet und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zzgl. Mehrwertsteuer, zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung eines Rechnungsbetrages jeweils innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

(4) openpack behält sich das Recht vor, Rechnungen bis zum 20. eines jeden Monats unter Berücksichtigung von Abs. 2 abzugleichen und entsprechend anzupassen.

(5) openpack behält sich das Recht vor, bei Nutzern anzufragen, ob Verträge geschlossen wurden und ob sich Aufträge oder das Auftragsvolumen nach Anbahnung oder Zustandekommen des Vertrages unter Nutzung der Plattform noch einmal geändert haben oder angepasst wurden. Der Nutzer verpflichtet sich in diesem Fall zur Auskunftserteilung gem. § 5 Abs. 4.

§ 8 Abwicklung der auf der Plattform geschlossenen Verträge

(1) Die Abwicklung von auf der Plattform geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. openpack übernimmt für die auf der Plattform geschlossenen Verträge weder eine Garantie für deren Erfüllung noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter und Dienstleistungen. openpack trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

(2) openpack kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

 § 9 Haftung openpack GmbH

(1) Im Rahmen der Nutzung des openpack Marketplaces haftet openpack für eine von ihr zu vertretende Fehlleistung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für einfache Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen openpack bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Schadensfall und 100.000 € pro Kalenderjahr pro Firma/Werk eines Nutzers.

(2) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit –außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit –ausgeschlossen.

(3) Für von openpack nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt openpack keine Haftung.

(4) Für den Verlust von Daten haftet openpack nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(5) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von openpack auf der Plattform erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten von Vertretern, Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Organen von openpack.

(7) Soweit über die Plattform eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet openpack weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet openpack nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.

(8) Schadensersatzansprüche gegenüber openpack verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften und in Abweichung zu § 199 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BGB spätestens in fünf Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und unabhängig von dem Entstehungszeitpunkt des Anspruchs spätestens in zehn Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis an. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch openpack. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(9) Im Rahmen der Nutzung kostenloser Dienste gem. § 7 Abs. 6 haftet openpack nur für Vorsatz.

 

§ 10 Rechte und Pflichten des Nutzers bei Störungen

(1) Störungen wird der Nutzer möglichst detailliert unter Beschreibung der Symptome, der Einsatzbedingungen, vorausgegangener Anweisungen an die Anlage sowie etwaiger relevanter Drittmaschinen oder ‐anlagen schildern. Eine Störung liegt dann vor, wenn die in der Leistungsbeschreibung angegebene Funktionalität, wesentliche Funktionen nicht erfüllt oder fehlerhafte Ergebnisse liefert, so dass deren Nutzung unmöglich wird oder erheblich eingeschränkt ist. Die Meldung der Störung hat unverzüglich nach Entdeckung der Störung zu erfolgen.

(2) openpack wird den Nutzer telefonisch oder auf anderen Fernkommunikationswegen hinsichtlich der Nutzung der Plattform sowie bei dessen Störungen unterstützen.

(3) openpack beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten Störungen bei der Anwendung der Plattform. openpack wird Störungen in der Anwendung der Plattform durch geeignete Maßnahmen nach eigener Wahl beseitigen.

(4) Ein Selbstvornahmerecht des Nutzers bei Störungen ist nur nach vorhergehender Bestätigung durch openpack in Textform zulässig. Das Recht auf Störungsbeseitigung durch openpack bleibt davon unberührt.

(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler in Computerprogrammen ist ausgeschlossen.

(6) Gewährleistungsrechte des Nutzers sind ausgeschlossen, soweit dieser nicht autorisierte Änderungen an der vertragsgegenständlichen Plattform vorgenommen hat bzw. dieser unsachgemäß genutzt wurde, es sei denn, diese Änderungen und Nutzungen hatten keinen Einfluss auf die Entstehung des Fehlers.

(7) Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr ab dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zeitpunkt der Bereitstellung oder dem Zeitpunkt der Erbringung oder der Abnahme einer Leistung. Dies gilt nicht für den Fall, dass ein Mangel arglistig verschwiegen wurde und/oder soweit openpack eine besondere Form der Herstellergarantie übernommen hat. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch openpack. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Höhere Gewalt 

(1) Können Leistungen von openpack infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses, ohne dass openpack dies verschuldet hat, von openpack nicht ausgeführt werden, so insbesondere in Fällen von

(a) höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Epidemien, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnlichen Ereignissen (z.B. Streik, Aussperrung),

(b) Angriffen auf das IT‐System von openpack, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,

(c) Hindernissen aufgrund von deutschen, US‐amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, oder

(d) nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Selbstbelieferung von openpack, so liegt für die Dauer der Nichtleistung keine Pflichtverletzung vor.

(2) openpack teilt dem Nutzer den Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses nach Bekanntwerden in Textform mit.

(3) Ist das Ende der Leistungsverhinderung nicht absehbar oder dauert es länger als zehn Arbeitstage, ist der Nutzer berechtigt, vom Vertrag unter Ausschluss jeglicher weitergehender Ansprüche zurückzutreten bzw. ihn außerordentlich zu kündigen; im Voraus entrichtete Entgelte werden anteilig rückvergütet.

 

§ 12 Fremde Inhalte

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z. B. durch Links oder Frames) auf der Plattform einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) openpack macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert openpack und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm in Einstellungen angebotenen Waren, Dienstleistungen und Apps keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3) openpack behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Nutzer wird openpack von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen openpack wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von openpack einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

(5) Der Nutzer räumt openpack das einfache, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte und räumlich unbeschränkte Recht ein, die von ihm eingestellten Inhalte, insbesondere Bilder und Videos, zu kopieren, anzuzeigen, zu verwenden sowie sämtliche andere Nutzungshandlungen vorzunehmen, die für den Vertrieb der Güter, Dienstleistungen und Apps des Nutzers erforderlich sind.

 

§ 13 Sonstige Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet,

(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;

(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen openpack umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform von openpack zu beeinträchtigen,

(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist,

(d) Geschäfte auf der Plattform ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über die Plattform übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, openpack alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus openpack von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen openpack geltend machen.

§ 14 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit; Geheimnisschutz

(1) Datensicherheit /Vertraulichkeit der Datenübertragung

Die Server von openpack sind den Regeln der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Verarbeitung von nichtpersonenbezogenen Daten

(a) Der Nutzer willigt darin ein, dass openpack Informationen und nicht personenbezogene Daten über den Verlauf von Einstellungen sowie das Verhalten von Kunden bzw. Anbietern bei der Durchführung dieser Transaktionen in anonymisierter Form speichert und nutzen darf.

(b) Der Nutzer stellt openpack bei der Nutzung der digitalen Plattformschnittstellen Maschinendaten zur Verfügung.

Der Nutzer garantiert openpack nur inhaltlich richtige Daten zu überlassen, zu deren Überlassung/Weitergabe er in nachstehend definiertem Umfang berechtigt ist und die keinen Personenbezug aufweisen.

(ba)
Der Nutzer räumt openpack an diesen über die digitalen Plattformschnittstellen überlassenen Daten ein nicht ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung ein, soweit diese Daten in anonymer Form genutzt werden.

(bb)
Für die nicht anonymisierte Nutzung der über die digitalen Plattformschnittstellen überlassenen Daten durch openpack bedarf es vorab einer gesonderten expliziten Einwilligung durch den Nutzer.

Mit Erteilung dieser Einwilligung räumt der Nutzer openpack an diesen über die digitalen Plattformschnittstellen überlassenen Daten ein nicht ausschließliches, nur an vom Nutzer ausgewählte Partner übertragbares, nicht unterlizenzierbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung ein.

(bc)
Soweit Bestandteile der überlassenen Daten immaterialgüterrechtlich geschützt sind (etwas durch das Urheberrecht), erfasst dieses Nutzungsrecht auch diese Immaterialgüterrechte.

(bd)
Dem Nutzer ist bewusst und er akzeptiert, dass alle Rechte an der sich aus den überlassenen Daten ergebenden Datenbank, die openpack unter Einbeziehung der überlassenen Daten erstellt, im Verhältnis zwischen den Parteien ausschließlich openpack zustehen.

(be)
Endet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, ist openpack nicht zur Löschung der über das Modul überlassenen Maschinendaten verpflichtet. Die Nutzungsrechte openpack´s an diesen Daten bleiben weiterhin bestehen.

(3) Verarbeitung von personenbezogenen Daten

(a) openpack ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen personenbezogenen Daten mit nachfolgenden Maßgaben (b) zu verarbeiten.

(b) Mit und nach dem Erstellen eines Nutzerprofils und bei der Nutzung der Plattform werden personenbezogene Daten verarbeitet. Details dazu, welche personenbezogenen Daten hierbei konkret verarbeitet werden, findet der Nutzer in der Datenschutzerklärung von openpack unter B.II. [https://openpack.net/datenschutz/]. openpack ist berechtigt, die unter B.II aufgelisteten personenbezogenen Daten bei der Erstellung des Nutzerprofils zu erheben und weiter zu verarbeiten, da diese erforderlich sind, um dem Nutzer das Plattformangebot zur Verfügung stellen zu können.

Detaillierte Informationen zu den verwendeten Werbe- und Analyse-Trackern können in der Datenschutzerklärung von openpack [https://openpack.net/datenschutz/] unter E. Tracking und Analysetool  abgerufen werden. Weitere Informationen zum genutzten Tag-Manager finden sich unter D. Online Werbung.

Für das Werbetracking werden Cookies, Geräte-Kennungen und ähnliche Tracking-Technologien auf den Endgeräten des Nutzers gespeichert und genutzt. Eine detaillierte Übersicht der dafür genutzten Dienste und Cookies findet sich in den Cookie-Details von openpack [https://openpack.net/cookies-erklaerung/].

Die Zustimmung zum Tracking kann vom Nutzer jederzeit widerrufen werden.

(4) Geheimnisschutz
(a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Vertragspartei zugehenden oder bekannt werdenden Vertragsgegenstände die explizit als vertrauliche Geschäfts‐ oder Betriebsgeheimnisse bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, es liegt eine Ausnahme nach dem GeschGehG vor. Die Vertragsparteien verwahren und sichern diese bezeichneten Geschäfts‐ oder Betriebsgeheimnisse so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

(b) Die Vertragsparteien machen die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertragsgegenstände.

(5) Kontaktformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular
inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von
Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der
Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.
In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf unserem berechtigten Interesse an der effektiven
Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1
lit. a DSGVO) sofern diese abgefragt wurde.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern,
Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach
abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere
Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

§ 15 Zahlungsdienste

Werden von openpack Zahlungsdienstfunktionen in der Weise integriert, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt, bleiben die Bestimmungen des ZAG unberührt.

 

§ 16 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit openpackk auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber openpack ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

 

§ 17 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch openpack gem. § 3.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für openpack insbesondere:

(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird,

(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z. B. Betrug,

(c) der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gem. § 7 zu leistenden Provisionszahlung um mehr als sechs Wochen.

(d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von openpack liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.

(5) Die Beendigung dieses Vertrages lässt andere Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien unberührt.

 

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Eine Änderung oder Ergänzung dieser Nutzungsbedingungen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz von openpack (Weiden i. d. OPf.). openpack ist auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Bereitstellung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben.

Stand: 03.06.2024

©  openpack GmbH